Kosten und Regelungen

Die richtige Therapeutin (oder den richtigen Therapeuten) zu finden, hängt von vielem ab. Die Person muss qualifiziert sein, sollte Erfahrung haben und dann muss noch die Chemie stimmen. Schauen Sie sich doch genauer auf meiner Homepage umn, einige der Punkte können Sie bereits hier entnehmen. So können Sie unter "News" auf der Startseite Kolumnenbeiträge lesen, die ich regelmäßig für die Zeitschrift "Meins" verfasse. Da merken Sie schon ein bisschen, wie ich ticke und was mir in der Therapie wichtig ist.
Trotzdem ist dann letztlich der persönliche Eindruck entscheidend. Wie es weitergeht, entscheiden wir daher gemeinsam nach einem ersten Gespräch. Dieses Gespräch verläuft bereits wie eine richtige Therapiestunde, ich erfrage Gründe, die zu Ihrem Problem oder Anliegen geführt haben könnten, teile ich Ihnen (wenn möglich) eine erste, vorläufige Diagnose mit und gebe Ihnen einige Anregungen auf den Weg. Wichtig: Wenn wir eine Paar- und Sexualtherapie beginnen, müssen Sie einverstanden sein. Das geht auch mündlich. Trotzdem können Sie natürlich jederzeit Ihre Einwilligung auch wieder widerrufen.
Honorar:
- Einzelsitzung 60 Minuten: 120 €
- Paarsitzung 60 Minuten: 120 €
- Einzelsitzung 90 Minuten: 180 €
- Paarsitzung 90 Minuten: 180 €
Das Honorar gilt auch bereits für die erste Stunde.
Dauer:
Für eine Paar- und Sexualtherapie sollten Sie mit etwa 5 bis 10 Sitzungen rechnen. Kommen Sie alleine, dauert eine Beratungs- oder Therapiestunde 60 Minuten. Kommen Sie zu zweit, sollten Sie sich länger Zeit nehmen.
- Ausfallregelung:
Wenn Sie einmal verhindert sein sollten, dann sagen Sie bitte rechtzeitig ab. Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb von 24 Stunden) müsste ich Ihnen den halben Sitzungspreis in Rechnung stellen.
Kostenübernahme:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht. Bei den privaten Krankenkassen und den Zusatzversicherungen empfiehlt es sich, vorab eine Anfrage auf Kostenübernahme zu stellen. Dabei sollten Sie explizit fragen, ob die Kosten für eine "Heilpraktierin für Psychotherapie" übernommen werden. (Trotz meines Diploms für Sexualmedizin an der österreichischen Ärztekammer ist dies der vorgeschriebene Abrechnungsmodus.)
Wenn die PVK nicht übernimmt, haben Sie noch die Möglichkeit, gemäß § 33 des Einkommenssteuergesetzes das Honorar als "außergewöhnliche Belastung" über Ihre Steuererklärung abzusetzen. Achtung, hier muss erst ein Schwellenbetrag erreicht werden, der einkommensabhängig ist.
Einen Therapieplatz habe ich für Menschen mit geringerem Einkommen eingerichtet. Schüler und Studierende etc. dürfen gerne anfragen, ob gerade ein solcher Platz mit "Sondertarif" frei ist.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf! – Ich freue mich, von Ihnen zu hören.
Ihre Dr. Beatrice Wagner